Als Baumfäller und Baumkletterer fällen wir Bäume per Seilklettertechnik in jeder Lage – auch dort, wo kein Kran hinkommt. Jeder Ast wird kontrolliert abgelassen, ohne Schäden an Haus, Garten oder Infrastruktur.
Was beinhaltet die Baumfällung?
- Fällung in engen Lagen
- Abtragung in Teilstücken (SKT)
- Sturm- und Notfallfällungen
- Entsorgung & Aufräumarbeiten
So gehen wir bei einer Baumfällung vor
Als erfahrene Baumfäller planen wir jede Fällung von oben nach unten. Steht genug Platz zur Verfügung, legen wir den Baum kontrolliert in eine Fällrichtung. Ist es eng – zwischen Häusern, über einem Teich oder am Zaun –, tragen wir den Baum per Seilklettertechnik Stück für Stück ab und lassen jedes Teilstück kontrolliert ab. So entstehen keine Schäden an Gebäuden, Beeten oder Pflaster.
Vor der Fällung klären wir, ob eine Genehmigung nötig ist – viele Kommunen am Niederrhein haben eine Baumschutzsatzung. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Entsorgung des Holzes, das Ausfräsen von Baumstumpf und Wurzelstock (Stubbenfräsen) und das Aufräumen, sodass am Ende eine saubere, wieder nutzbare Fläche zurückbleibt.
Sicherheit bei der Fällung: Haus, Garten und Nachbargrundstück
Bei einer Fällung im bebauten Umfeld ist die Sicherung des Umfelds die halbe Arbeit. Wir legen vorab fest, wohin jedes Teilstück fällt oder abgelassen wird, sperren den Arbeitsbereich ab und schützen empfindliche Flächen wie Beete, Pflaster und Zäune. Schwere Stammstücke lassen wir am Seil kontrolliert zu Boden, statt sie frei fallen zu lassen – so bleiben Gebäude, Wege und Nachbargrundstücke unbeschädigt.
Baumpflege Ruta arbeitet seit 2010 am Niederrhein – nach den Regelwerken der FLL und der ZTV-Baumpflege. Auch Sturm- und Notfallfällungen übernehmen wir: Wenn ein Baum nach einem Unwetter nicht mehr standsicher ist, zählt schnelles, kontrolliertes Arbeiten.
Genehmigung und Baumschutzsatzung: Was gilt vor der Fällung?
Ob ein Baum gefällt werden darf, hängt von Stadt, Baumart und Stammumfang ab. In Krefeld, Duisburg, Neuss und Düsseldorf gelten Baumschutzsatzungen – ab einem bestimmten Stammumfang ist dann eine Fällgenehmigung nötig. Auch Umland-Kommunen wie Meerbusch und Willich haben entsprechende Regelungen.
Dazu kommt der gesetzliche Rahmen. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 BNatSchG – die Vogelschutzzeit – das Auf-den-Stock-Setzen und Beseitigen von Hecken, Gebüschen und Gehölzen. Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen wie dem Hausgarten sind von diesem Verbot ausgenommen. Ganzjährig gilt dagegen der Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Einen Baum mit besetztem Nest, Horst oder bewohnter Höhle fällen wir nicht – auch im Winter nicht. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was für Ihren Baum gilt, und planen den Termin so, dass alles zulässig ist.
Wo wir arbeiten
Wir kommen in Krefeld , Duisburg , Düsseldorf , Neuss , Mönchengladbach , Viersen , Meerbusch und Willich zu Ihnen – und auf Anfrage gerne auch in einem größeren Umkreis (rund 40 km) am Niederrhein.
Sie sind Hausverwaltung, Kommune oder Gewerbebetrieb? Dann finden Sie auf unserer Seite für gewerbliche Auftraggeber alles zu Verkehrssicherung, Baumkontrolle und Rahmenverträgen.
Wie ein solcher Einsatz in der Praxis abläuft, zeigt unsere Galerie mit Fotos einer Fällung per Seilklettertechnik – vom stehenden Baum bis zum geräumten Grundstück.

